Privatversichterte/ Beihilfeberechtigte
Ich führe eine Privatpraxis ohne vetragsärztliche Kassenzulassung. Wenn Sie über eine pivate Krankenkasse versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, kann es zu einer teilweisen oder kompletten Kostenübernahme kommen. Da die Kostenübernahme durch die jeweiligen Versicherungen sehr unterschiedlich sein können, fragen Sie bitte vor Beginn einer Therapie direkt bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welchem Umfang die psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden. Auch wenn es zu einer Kostenübernahme oder –beteiligung durch Ihre Versicherung kommt, rechne ich direkt mit Ihnen ab. Das Honorar im Rahmen einer Richtlinientherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit die Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. So können Sie sich lange Wartezeiten und den bürokratischen Aufwand sparen und schnell mit der Psychotherapie beginnen.
Ablauf
Sehr gerne berate ich Sie bezüglich der ersten Schritte in eine ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Nehmen Sie hierzu einfach telefonisch oder über Mail Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Erstgesprächstermin mit mir.
Falls Sie einen Termin absagen müssen, tun Sie das bitte bis 24 Stunden im Voraus. Für nicht abgesagte oder kurzfristig abgesagte Termine muss ich Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen. Um einen Termin abzusagen, reicht eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter, eine Sms oder eine Mail.
Telefon: 0178 1983240
info@kinderpsychotherapie-ackermann.de
Max-Planck-Straße 24, 54296, Trier
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